Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.05.1995

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   BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95   

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BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95 (https://dejure.org/1995,1296)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 7 B 117.95 (https://dejure.org/1995,1296)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 7 B 117.95 (https://dejure.org/1995,1296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensrecht - Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung - Rückübertragungsverfahren - Redlicher Erwerb

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb unter Verletzung erwerbshindernder Vorschriften; Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVO § 7; VermG § 4 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1995, 527
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95
    Geschützt werden sollen Bürger der DDR (vgl. auch Eckwert 3 b der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen vom 15. Juni 1990), die im Vertrauen auf die seinerzeit in der DDR bestehende Rechtslage manipulationsfrei Vermögenswerte erworben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 [285]; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - NJW 1995, 1506).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95
    Geschützt werden sollen Bürger der DDR (vgl. auch Eckwert 3 b der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen vom 15. Juni 1990), die im Vertrauen auf die seinerzeit in der DDR bestehende Rechtslage manipulationsfrei Vermögenswerte erworben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 [285]; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - NJW 1995, 1506).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 7 B 192.94

    Vermögensrecht - Redlicher Erwerb - RestitutionsbefangenesGrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95
    Da sich der Rechtserwerb durch die Beigeladenen erst am 16. November 1990 durch Eintragung in das Grundbuch vollendet hat, können diese sich auf die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VermG schon aus diesem Grunde nicht berufen (zur Maßgeblichkeit der Grundbucheintragung vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - VIZ 1995, 291 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Danach ist ein zum Ausschluss der Rückübereignung führender redlicher Erwerb nach In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes nicht mehr möglich (Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19 S. 45 ).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Der Rückübertragungsanspruch der Kläger kann aber durch redlichen Erwerb schon deswegen nicht ausgeschlossen sein, weil die Beigeladenen das Grundstück erst nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes erworben haben, so daß ein restitutionsausschließender redlicher Erwerb mangels fortbestehender Vertrauensgrundlage nicht mehr möglich war (vgl. Urteile vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (285) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93] und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 (292 f.) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93]; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Doch konnte die in einem solchen Antrag zu sehende Anbahnung den Stichtag schon deswegen nicht überwinden, weil die Rechtsvorgängerin der Beigeladenen das Grundstückseigentum, dessen Erwerb sie erstrebte, vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht erworben hat und nach diesem Zeitpunkt ein zum Restitutionsausschluß führender redlicher Erwerb nicht mehr möglich war (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 02.05.2005 - 8 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Der in § 4 Abs. 2 VermG vorgesehene Schutz des redlichen Erwerbs bezieht sich nur auf Vermögenswerte, die bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 als redlich erworben anzusehen waren (Beschluss vom 20. Juni 1995 BVerwG 7 B 117.95 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19).

    6 2. Unabhängig davon, ob der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) greift, würde sich in einem Revisionsverfahren die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 18. Mai 1995 1 BvR 590/95 , NJW 1995, 2281 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 1995 BVerwG 7 B 117.95 a.a.O.) wegen der Bestandskraft der Grundstücksverkehrsgenehmigung und des Erwerbs durch die Beigeladene erst nach dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht entscheidungserheblich auswirken.

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

    Dieser Widerspruch kann mangels eines redlichen Erwerbs der Beigeladenen zu 4 und 5 (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19) gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 der derzeit geltenden Grundstücksverkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2182, 2221) - GVO - zum Wiederaufleben des erloschenen Restitutionsanspruchs führen.
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 B 56.07

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

    Die Rüge des Inhalts, dass das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19) abweiche, ist unbegründet.

    Für den erst nach dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes - mit der Eintragung im Grundbuch am 3. Mai 1991 - vollendeten Rechtserwerb kann sich die Klägerin nicht auf den Redlichkeitsschutz berufen (Beschluss vom 20. Juni 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Ein solcher Erwerb ist nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht mehr möglich, weil der Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 2 VermG zum Zweck eines sozialverträglichen Ausgleichs das berechtigte Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand der früheren Rechtslage schützen soll und eine Fortdauer dieses Schutzes unter der Geltung des Vermögensgesetzes das Restitutionsinteresse des Berechtigten über Gebühr beeinträchtigt hätte (Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19; Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 28.96 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.04.2003 - 7 B 22.03

    Redlicher Erwerb eines Grundstückes durch Eintragung im Grundbuch vor

    Die Vollendung des Erwerbes durch die Eintragung im Grundbuch muss dabei vor dem In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 erfolgt sein (Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 28.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 44 S. 98 f.; Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19).

    Für die Annahme eines Erwerbs des Grundstücks im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG reicht es danach nicht aus, wenn zwar die Grundstücksverkehrsgenehmigung vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes erteilt worden war, die Eintragung in das Grundbuch aber - wie hier - erst nach dem 29. September 1990 vorgenommen wurde (vgl. Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19).

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99

    Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Berechtigter;

    Dasselbe gilt für den Erwerb durch die Klägerin, der im Übrigen erst nach In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes erfolgte und schon deshalb nicht berücksichtigungsfähig ist (Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

    Die Vollendung des Erwerbs durch die Eintragung im Grundbuch muß noch vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 erfolgt sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19 = VIZ 1995, 527 = ZOV 1995, 374).
  • BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 356.95

    Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Anwesens nach den Vorschriften des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2003 - 3 L 172/01

    Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Einhaltung der

  • BVerwG, 26.05.2004 - 7 B 30.04

    Klage auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des

  • BVerwG, 26.07.2002 - 8 B 80.02

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • VG Frankfurt/Oder, 08.10.2008 - 4 K 64/06

    Redlicher Erwerb und Rückübertragung einer Grundstücksteilfläche

  • BVerwG, 04.12.1997 - 7 B 317.97

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 260.97

    Gerichtliche Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Zulassung der

  • BVerwG, 23.08.1996 - 7 B 138.96

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des die Eintragung ins Grundbuch voraussetzenden

  • BVerwG, 11.10.1995 - 7 B 365.95

    Klage gegen die Rückübertragung eines Grundstücks - Ausschluss der

  • BVerwG, 31.10.1996 - 7 B 326.96

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung von Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der

  • VG Gera, 21.06.2000 - 2 K 160/96

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück auf dem Gebiet der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2153
BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94 (https://dejure.org/1995,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1995 - 7 C 3.94 (https://dejure.org/1995,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 7 C 3.94 (https://dejure.org/1995,2153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1995, 527
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 15.94

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Insoweit ähnelt die Rechtsstellung des Verfügungsberechtigten derjenigen des Investors; auch dieser erlangt mit dem Investitionsvorrangbescheid lediglich eine Erwerbschance, die unter dem Vorbehalt der Aufhebung des Bescheids in einem vom Restitutionsberechtigten eingeleiteten Widerspruchs- oder Klageverfahren steht (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - Buchholz 113 § 4 InVorG Nr. 3).

    Der erkennende Senat hat dies bereits in seinem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - (a.a.O. S. 5) für den Investor ausgesprochen; für den gleichfalls durch den Investitionsvorrangbescheid nur mittelbar begünstigten Verfügungsberechtigten gilt nichts anderes.

    Auch in dieser Hinsicht lassen sich die auf den Investor bezogenen Ausführungen in dem genannten Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - (a.a.O. S. 5 f.) auf den Verfügungsberechtigten übertragen.

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Im übertragenen Wirkungskreis kann die Gemeinde durch eine Entscheidung der nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zuständigen staatlichen Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in eigenen Rechten verletzt sein (vgl. Urteil vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13; Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Insoweit mag zugunsten des Klägers unterstellt werden, daß die Gemeinde G. mit der Veräußerung des Flurstücks 171/7 an die Beigeladenen zu 3 und 4 von ihrem Selbstverwaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - DVBl 1995, 238 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93]).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 5/91

    Betriebsratsfreistellung wegen Sprechstunden

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    In diesen Fällen ist gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 InVorG der investive Vertrag rückabzuwickeln; ferner kann der Verfügungsberechtigte dem Investor oder - bei einer Weiterveräußerung des Vermögenswerts - dem Restitutionsberechtigten zum Schadensersatz verpflichtet sein (§ 12 Abs. 3 Satz 2 InVorG i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 5 GVO; zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Investitionsvorranggesetzes s. Uechtritz, BB 1992, 581 [BAG 13.11.1991 - 7 ABR 5/91]).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Im übertragenen Wirkungskreis kann die Gemeinde durch eine Entscheidung der nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zuständigen staatlichen Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in eigenen Rechten verletzt sein (vgl. Urteil vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13; Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 14.92

    Klagegegner - Auftragsangelegenheit - Vermögensfragen - Unlauterkeit -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Infolgedessen sind die Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte (§§ 24, 28 Abs. 1 und 2 VermG) beim Vollzug dieses Gesetzes im übertragenen Wirkungskreis tätig (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 1; Beschluß vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 7 B 208.93 - Buchholz 112 § 28 Nr. 2).
  • BVerwG, 07.12.1993 - 7 B 208.93

    Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Landesbehörden durch die Landratsämter oder

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Infolgedessen sind die Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte (§§ 24, 28 Abs. 1 und 2 VermG) beim Vollzug dieses Gesetzes im übertragenen Wirkungskreis tätig (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 1; Beschluß vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 7 B 208.93 - Buchholz 112 § 28 Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Handelt die Gemeinde im Wirkungskreis der Pflichtaufgaben nach Weisung, kommt ihr in Bezug auf den Inhalt der Entscheidung eine eigene wehrfähige Rechtsstellung grundsätzlich nicht zu; hier gilt im Wesentlichen nichts anderes als bei einer Zuordnung von Aufgaben zum sogenannten übertragenen Wirkungskreis (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urteil vom 29.5.2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273 ; vom 18.5.1995 - 7 C 3.94 -, Buchholz 112 § 3a VermG Nr. 3; vom 20.4.1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333 ; vom 11.11.1988 - 8 C 9.87 -, Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32).
  • BGH, 14.12.2006 - III ZR 74/06

    Haftpflichtige Körperschaft bei Wahrnehmung einer Aufgabe im übertragenen

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 (7 C 3/94 = VIZ 1995, 527, 528), aus dem das Berufungsgericht einen Hinweis auf diese Rechtsnormen entnimmt, betrifft insoweit nicht das Investitionsvorranggesetz, sondern §§ 1, 2 des Gesetzes über besondere Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik (InvG) in der Ursprungsfassung der Anlage II zum Einigungsvertrag Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt I Nr. 4 (BGBl. 1990 II S. 885, 1157).

    Immerhin war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon zuvor anerkannt, dass die zuständigen Landratsämter und Stadtverwaltungen bei der Wahrnehmung der ihnen durch das seinerzeitige Investitionsgesetz (s. oben) und das Vermögensgesetz zugewiesenen Aufgaben im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises der jeweiligen kommunalen Körperschaft handelten (BVerwG VIZ 1995, 527, 528 und 654, 655; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 143, 18, 26).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Der im Investitionsvorranggesetz verwendete Begriff des Verfügungsberechtigten nimmt auf den gleichlautenden Begriff in § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG Bezug (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - (Buchholz 428 § 3 a VermG Nr. 3) die Revision des Amtes M. gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald zurückgewiesen, mit dem dieses die Klage des Amtes gegen die Aufhebung des für den Verkauf des Flurstücks 171/7 erteilten Investitionsvorrangbescheides abgewiesen hatte.
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

    Eine Prüfung der inmitten stehenden Frage ausschließlich im Zusammenhang mit der Klagebefugnis kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn durch Widerspruchsbescheid eine im übertragenen Wirkungskreis erlassene Maßnahme der Gemeinde aufgehoben wird und die Gemeinde hiergegen klagt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 Rn. 13 ff. zu § 45 StVO unter Bezugnahme auf frühere Urteile; U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13 zur Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der Aufsichtsbehörde, mit dem ein von der Gemeinde erteilter Bescheid über den Vorrang von Investitionen gemäß § 3a VermG a.F. aufgehoben wurde; BayVGH, U.v. 13.8.2001 - 11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336 Rn. 18 ff.; U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25 ff.).

    Wenn die Zeugin feststellt, eine Bezugnahme auf das Selbstverwaltungsrecht unter Nennung des Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV sei ihr nicht ausreichend gewesen, weil die Klägerin "noch eine wehrfähige Position" hätte nennen müssen, übersieht sie, dass gerade das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde - neben Art. 109 Abs. 2 Satz 2 GO - eine derartige wehrfähige Rechtsposition ist, die die Gemeinde u.U. einer fachaufsichtlichen Weisung entgegenhalten kann (vgl. BayVGH, U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 27; BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13; Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand Mai 2018, Art. 116 Erl.

  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Der im Investitionsvorranggesetz verwendete Begriff des Verfügungsberechtigten nimmt auf den gleichlautenden Begriff in § 2 Abs. 3 S. 1 VermG Bezug (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Das erklärt sich aus dem Umstand, daß die "investive Zurückweisung" nicht unumstößlich ist, sondern vom Anmelder mit dem Widerspruch oder der Klage angefochten werden kann; aus diesem Grund bleiben das den Anmelder schützende gesetzliche Verfügungsverbot des § 3 Abs. 3 VermG ebenso wie die der Durchbrechung dieses Verbots dienenden Vorschriften des Investitionsvorranggesetzes (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527) solange anwendbar, bis die "investive Zurückweisung" unanfechtbar geworden ist.
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94

    Verwaltungsaufbau bei Ausführung des Vermögensgesetzes (VermG)

    Die kreisfreien Städte und Landkreise haben die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz jedoch nicht als Selbstverwaltungsangelegenheit zugewiesen erhalten, sondern sie nehmen eine staatliche Aufgabe wahr, handeln also im übertragenen Wirkungskreis (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 -).
  • BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 232.98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids;

    Das Verwaltungsgericht hat auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen zu Recht die Klage im Hinblick auf § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG als unzulässig abgewiesen, weil die mit der Anfechtungsklage angestrebte Aufhebung des Investitionsvorrangbescheids den Klägern im Hinblick auf den Untergang ihres vermögensrechtlichen Restitutionsanspruchs nichts mehr nützen könnte (vgl. hierzu Urteile vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 und vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - Buchholz 113 § 12 InVorG Nr. 5 S. 2 = VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94

    Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids

    Denn der Investitionsvorrangbescheid dient dazu, das vom Gesetzgeber in § 3 Abs. 3 VermG zum Schutz des Anmelders verhängte Verfügungsverbot zu durchbrechen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 71.98

    Investitionsvorrangbescheid; Investor; Klagebefugnis; erfolgreiches Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 17.94

    Voraussetzungen für die Veräußerung eines anmeldebelasteten Vermögenswerts -

  • BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 356.95

    Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Anwesens nach den Vorschriften des

  • VG Schwerin, 03.08.1995 - 3 A 295/93

    Anspruch einer Gemeinde auf Rückübertragung eines Grundstücks; Klagebefugnis

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